INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
II. Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel
III. Fehlende allgemeine Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig
IV. Fremdübliche Zinsen auf Konzerndarlehen
V. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
VI. Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen
VII. Häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsamen Wohnung von Ehepartnern
VIII. Grundsteuerreform: Steuererklärungspflichten noch in diesem Jahr
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
Säumniszuschläge entstehen, wenn eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht pünktlich zum Fälligkeitstag gezahlt wurde; bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen (Schonfrist) werden diese regelmäßig nicht erhoben.
Wie geht es weiter?
II. Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel
Arbeitnehmer können für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen,
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III. Fehlende allgemeine Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig
Unternehmer bzw. Händler mit bargeldintensiven Betrieben (z. B. auf Wochenmärkten oder in der Gastronomie), die keine Registrierkasse verwenden, können ihre Bareinnahmen mit Hilfe einer sog. offenen Ladenkasse erfassen.
Wie geht es weiter?
IV. Fremdübliche Zinsen auf Konzerndarlehen
Insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen versuchen Konzerne, Gewinne in einen Staat mit niedrigen Steuersätzen zu transferieren. Eine Methode der Gewinnverlagerung kann darin bestehen, dass ein Konzernunternehmen einem anderen Konzernunternehmen ein Darlehen gewährt und dabei steuerlich unzulässig überhöhte – d. h. keine fremdüblichen – Zinsen berechnet.
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V. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage.
Wie geht es weiter?
VI. Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen
Beitragszahlungen an Krankenkassen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Erfolgen umgekehrt Zahlungen der Krankenkasse an ihr Mitglied, ist zu prüfen, ob insoweit eine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragsrückerstattung vorliegt.
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VII. Häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsamen Wohnung von Ehepartnern
Aufwendungen für ein beruflich genutztes sog. häusliches Arbeitszimmer sind in der Regel bis zu einem Betrag von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wie geht es weiter?
VIII. Grundsteuerreform: Steuererklärungspflichten noch in diesem Jahr
Das Bundesverfassungsgericht hatte die der Grundsteuer zugrunde liegenden Einheitswerte für Grundstücke für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber allerdings eine Übergangsfrist eingeräumt.
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Herausgeber
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Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
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Redaktion
Susanne Grefkes, Schultze & Braun GmbH & Co.KG,
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