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StaRUG: Der Restrukturierungsplan
Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, den der Gesetzgeber zu Jahresbeginn mit dem StaRUG eingeführt hat. Mit ihm kann der Schuldner qua Mehrheitsentscheidung in Forderungen seiner Gläubiger eingreifen und diese umgestalten. Der Restrukturierungsplan ist dem Insolvenzplan der Insolvenzordnung nachempfunden, unterscheidet sich von diesem jedoch in wichtigen Punkten.
RUSAL darf Aluminium-Rheinfelden-Gruppe übernehmen
Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch das Bundeswirtschaftsministerium den Weg für die Übernahme der insolventen Aluminium-Rheinfelden-Gruppe durch den Aluminiumkonzern RUSAL freigemacht. Bis zum 8. April hatte das Ministerium Zeit gehabt, um die Investitionsentscheidung nach dem Außenwirtschaftsgesetz genauer zu untersuchen und ein tiefergehendes Prüfverfahren einzuleiten. Das Ministerium sah von einem solchen Verfahren jedoch ab, sodass die Übernahme acht Wochen nach Vertragsunterzeichung zwischen RUSAL, der Sanierungsgeschäftsführung der Gesellschaften und Sachwalter Dr. Holger Leichtle von der Kanzlei Görg auch formal Rechtskraft erlangt.
Erstes Unternehmen der Recycling-Gruppe Fischer erfolgreich veräußert
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun und Insolvenzverwalter der auf Recycling spezialisierten Fischer-Gruppe konnte erfolgreich das erste Unternehmen der Gruppe verkaufen. Die Recyplast GmbH wird rückwirkend mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. April 2021 von der con-pearl GmbH übernommen, ein Unternehmen der BlueCap AG München. Con-pearl verstärkt mit der Übernahme von Recyplast seine Geschäftstätigkeit im Recycling von Kunststoffen und in der Herstellung von Granulaten.
Auch bestrittene Forderungen können den Umfang der Haftung von Kommanditisten bestimmen
In der Insolvenz einer Kommanditgesellschaft haften die Kommanditisten, die ihre Einlage noch nicht erbracht haben oder denen die Einlage zurückgezahlt worden ist, bis zur Höhe ihrer Einlage in dem Umfang, in dem ihre Inanspruchnahme zu Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist. Fraglich ist, in welchem Umfange zur Insolvenztabelle angemeldete, aber durch den Verwalter bestrittene Forderungen dabei zu berücksichtigen sind.
Nach Sanierungsverfahren: Neustart für Klier Hair Group
Die Klier Hair Group GmbH (‚Klier Hair Group‘) hat die letzte wichtige Etappe in ihrem gerichtlichen Sanierungsverfahren genommen. Die Gläubigerversammlung hat am 07. April 2021 dem Insolvenzplan mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit stehen die Zeichen für das führende Friseurunternehmen in Deutschland auf Neustart und Aufbruch in eine sichere Zukunft. Jetzt kann die Klier Hair Group das Eigenverwaltungsverfahren – nach der üblichen Frist – voraussichtlich Ende April 2021 beenden.
Erhöhte Anfechtungsgefahr bei Zahlungen über Dritte
Werden Forderungen nicht direkt vom Vertragspartner mit erkennbaren Liquiditätsproblemen bezahlt, sondern ein Dritter - beispielsweise dessen Geschäftsführer - einbezogen, bestehen für den befriedigten Gläubiger besondere Anfechtungsrisiken. Für die Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen hält der BGH in diesen Fällen den Zeitpunkt der Wertstellung beim Gläubiger für maßgeblich.
News zum Steuerrecht April 2021
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
II. Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
III. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
IV. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
V. Berücksichtigung von Aufwendungen bei Auslands(praxis)semestern
VI. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
StaRUG – (Nicht)Öffentlichkeit des Verfahrens
Das Restrukturierungsverfahren und die Sanierungsmoderation erlauben, dass Unternehmen mit ihren Gläubigern ein Konzept zur Neuausrichtung und Gestaltung der Schulden verhandeln, ohne dass dies öffentlich sein muss. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hingegen wird im Internet, im Handelsregister und Bundesanzeiger bekanntgemacht und kann vor allem ohne koordinierte PR-Begleitung in der Presse und bei Kunden und Lieferanten zu viel Aufregung führen.
Kein Parteienverbot durch die Hintertür mittels Insolvenzeröffnung
Politische Parteien und deren Gebietsverbände bleiben insolvenzfähig. Eine Insolvenzeröffnung unterlaufe nicht den verfassungsrechtlichen Schutz der Parteien und eine Auflösung der Partei sei damit auch nicht zwangsläufig verbunden. Ein Ausschluss der Insolvenzfähigkeit von Parteien führe darüber hinaus nicht nur zur Abweisung von Fremdanträgen, sondern nehme einer redlichen Partei die Möglichkeit, eine geordnete gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung selbst einzuleiten.
StaRUG: Die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme jeglicher Instrumente des modularen Systems des neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ist die verpflichtende Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim zuständigen Restrukturierungsgericht. Durch diese tritt die Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache ein, ohne dass es hierfür einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.
BONITA startet neu durch
Das auf hochwertige Damenoberbekleidung ausgerichtete Textilunternehmen BONITA blickt voller Zuversicht in die Zukunft. Die Sanierung ist abgeschlossen und das Restrukturierungskonzept wurde erfolgreich umgesetzt. Nachdem die Gläubiger bereits am 26.02.2021 dem Insolvenzplan mit großer Mehrheit zugestimmt hatten, hat das Gericht ihn am 15.03.2021 bestätigt. Mit dem Insolvenzplan wird der Erhalt und die nachhaltige Fortführung des Unternehmens gesichert sowie eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung erreicht. Hinter der nunmehr erfolgten Übernahme von BONITA durch das Investoren-Team im Zuge eines Management-Buy-Out (‚MBO‘) stehen Branchenexperten um BONITA-Geschäftsführer Karsten Oberheide. Das Investoren-Team besteht aus vier ausgewiesenen Experten der Finanz- und Modebranche. Über die vertraglichen Details der Transaktion haben die Beteiligten Vertraulichkeit vereinbart.
Schultze & Braun veröffentlicht Kommentar zum Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Seit Jahresbeginn können Unternehmenssanierer auf neue Instrumente in ihrem Werkzeugkasten zurückgreifen. Das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG) trat nach nur wenigen Wochen Diskussion im Gesetzgebungsprozess zum 1. Januar 2021 in Kraft. Bereits jetzt erscheint eine umfangreiche Kommentierung der neuen Regelungen des StaRUG im renommierten Verlag C.H.Beck in München (ISBN 978-3-406-71682-9).
Der Kommanditist haftet auch für Masseverbindlichkeiten der insolventen Kommanditgesellschaft
Wirtschaftlich erlangt die Haftung des Kommanditisten gerade in der Insolvenz der Kommanditgesellschaft besondere Bedeutung. Hier bestehen jedoch häufig Unklarheiten, für welche Verbindlichkeiten der Gesellschaft der Kommanditist haftet.
Insolvenzplan im Schutzschirmverfahren Käthe Wohlfahrt KG aus Rothenburg o.d.T. angenommen
Im Schutzschirmverfahren über das Vermögen des Traditionsunternehmens Käthe Wohlfahrt KG haben die Gläubiger im Termin am 10.03.21 vor dem Amtsgericht Ansbach dem Insolvenzplan nahezu einstimmig und mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine schnelle Beendigung des gerichtlichen Verfahrens und die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch die Familie Wohlfahrt, die weiterhin zu 100 % die Anteile der Gesellschaft hält.
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit
Wird ein mit Grundpfandrechten belastetes betriebliches Grundstück veräußert, müssen aus dem Veräußerungserlös zunächst die Ansprüche der absonderungsberechtigten Gläubiger befriedigt werden. Aus Sicht der Einkommensteuer sind der steuerliche Erlös sowie die hieraus resultierende Steuer der Masse zuzurechnen. Dies gilt auch, wenn der Masse tatsächlich kein Erlös zufließt.
Nürnberger Sicherheitsunternehmen Engelhardt durch Verkauf gerettet
Das traditionsreiche Nürnberger Sicherheitsunternehmen Engelhardt ist gerettet. Insolvenzverwalterin Dr. Elske Fehl-Weileder ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb mit Wirkung zum 5. März an den deutschlandweit tätigen Sicherheitsanbieter POWER PERSONEN-OBJEKT-WERKSCHUTZ GmbH zu übertragen. Rund 270 Arbeitsplätze bleiben mit dem Verkauf erhalten.
StaRUG: Sanieren mit Moderator
Der Gesetzgeber hat mit der Sanierungsmoderation gem. §§ 94-100 StaRUG ein Verfahren geschaffen, das im deutschen Recht ein Novum darstellt. Es handelt sich um ein, dem Restrukturierungsverfahren vorgelagertes, nicht öffentliches Verfahren als Unterstützung für eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern in der Krise. Am Ende dieses Verfahrens steht bestenfalls der Abschluss eines Sanierungsvergleichs, der durch das Gericht weitgehend anfechtungsfest bestätigt werden kann. Dieser Vergleich ist neben der professionellen und restrukturierungserfahrenen Begleitung zur Förderung einer Einigung das entscheidende Argument für den Versuch einer „außergerichtlichen“ Restrukturierung.
Star Inn Hotels öffnen nicht mehr
Die sieben Häuser der Hotelkette Star Inn in Bremen, Frankfurt, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart, Regensburg und Unterschleißheim bleiben auch über das Ende der Corona-Pandemie hinaus geschlossen. Das teilen die beiden Insolvenzverwalter Holger Blümle und Tobias Hirte von Schultze & Braun mit. Es sei aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich gewesen, kurzfristig einen Investor zu finden, der die Hotels unter den derzeitigen Bedingungen fortführen kann.
News zum Steuerrecht März 2021
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Coronabedingte Fristverlängerung bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung
II, Sachbezug bei Teilnahme am Firmenfitness-Programm
III. Kürzung der steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Nichteinnahme von gestellten
Mahlzeiten
IV. Wildtierschäden als außergewöhnliche Belastungen?
V. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
VI. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung von Gehweg und Fahrbahn
VII. Erbschaft-/Schenkungsteuer: Urenkel gelten nicht als Enkel
VIII. Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden
gesetzlich verlängert
IX. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Rechtsstreit um Umgangsrecht und
Unterhalt
Insolvenzverfahren des Druck- und Verlagshauses Frankfurt ist abgeschlossen
Ziemlich genau acht Jahre nach dem Verkauf der Frankfurter Rundschau an die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Frankfurter Societät ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Druck- und Verlagshauses Frankfurt am Main abgeschlossen. Insolvenzverwalter Frank Schmitt zeigte sich beim Schlusstermin am Amtsgericht Frankfurt am Montag zufrieden mit dem Erreichten. Die knapp 1000 Gläubiger von Druckerei und Verlag erhalten eine deutlich überdurchschnittliche Quote von rund 25 Prozent. Üblich sind in Insolvenzverfahren etwa drei Prozent.
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