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Alle 80 Arbeitsplätze erhalten: Fortführungslösung für den Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean
Für den Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean gibt es eine Fortführungslösung, mit der alle 80 Arbeitsplätze erhalten werden können. Der Sohn des Gründers erwirbt zum 1. Juni 2023 mit seiner neu gegründeten Gesellschaft, der TC Gebäudereinigungs GmbH in Gründung, den Geschäftsbetrieb von Insolvenzverwalter Constantin Graf Salm-Hoogstraeten von Schultze & Braun und übernimmt damit den Innungs- und Meisterbetrieb und die 80 Mitarbeitenden.
Wirtschaftliche Neuaufstellung kommt voran – HANSA-Gruppe setzt Sanierungsverfahren planmäßig in eigener Regie fort
Die wirtschaftliche Neuaufstellung der HANSA-Gruppe kommt voran. „Die Arbeit am Sanierungsplan ist weit fortgeschritten und unser Ziel ist weiterhin, die Lebensumgebung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Arbeitsplätze unserer Beschäftigten an unseren Standorten zu sichern. Mit dem Fokus darauf haben wir die Einrichtungen der gesamten Gruppe eingehend analysiert und auf ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit geprüft. Dazu haben wir in den vergangenen Wochen zahlreiche konstruktive Gespräche mit einer Vielzahl von Beteiligten geführt. Die Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern sind weit fortgeschritten und sollen in den kommenden Wochen erfolgreich abgeschlossen werden“, sagen die HANSA-Geschäftsführer Steffen Krakhardt und Frank Lutter. „Die gesamte Pflegebranche befindet sich in einer herausfordernden Situation. Wir sind gleichwohl weiterhin überzeugt davon, dass wir mit unserer wirtschaftlichen Neuaufstellung auf dem richtigen Weg sind und unser Ziel mit dem Sanierungsplan und den darin definierten Maßnahmen erreichen können.“
Sanierung läuft nach Plan: Mehrere Übernahme-Interessenten für Barfußschuh-Händler EOD
Die Sanierung des Barfußschuh-Herstellers EOD läuft nach Plan. „Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung von EOD wird der Einstieg eines neuen Investors sein. Hierfür liegen mir bereits mehrere Angebote von Übernahme-Interessenten vor. Das ist ein Beleg für ein Unternehmen mit attraktiven Produkten und einer im Markt etablierten und bekannten Marke“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun. „Das Interesse an einer Übernahme des Barfußschuh-Händlers ist groß und die Gespräche mit den potentiellen Investoren verlaufen gut und konstruktiv. Auch deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass wir eine tragfähige Lösung für EOD finden werden.“ Am gestrigen Donnerstag (1.6.2023) hat das Amtsgericht Freiburg das Insolvenzverfahren eröffnet.
News zum Steuerrecht Juni 2023
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?
II. MoPeG: Neuregelungen bei der GbR
III. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
IV. Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur
V. Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ab 2023
VI. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Dividendenzahlungen auf Basis eines bei Zahlung nichtigen Gewinnverwendungsbeschlusses sind nach § 134 InsO anfechtbar
Die Frage der Anfechtbarkeit von Dividendenzahlungen als unentgeltliche Leistung beschäftigt die insolvenzrechtliche Literatur seit einiger Zeit. Die Entscheidung des Neunten Zivilsenats stellt nun klar, dass § 62 I S. 2 AktG (und vergleichbare Regelungen bei anderen Gesellschaftsformen) die Anfechtbarkeit nicht ausschließt und die bloße Anfechtbarkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses für eine Anfechtung nach § 134 InsO nicht ausreicht.
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Kommanditgesellschaft
Verursacht der Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits die Geschäfte einer Kommanditgesellschaft führt, einen Schaden bei der Kommanditgesellschaft, ist fraglich, ob die Kommanditgesellschaft unmittelbar den GmbH-Geschäftsführer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.
Keine Änderung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes durch teilweise Erfüllung einer Insolvenzforderung
Nicht selten wird nur ein Teil der Insolvenzforderung des Gläubigers erfüllt. Der BGH hat sich nunmehr der Frage angenommen, inwiefern der Gläubiger durch die Teilerfüllung auf die vollständige Befriedigung seiner Insolvenzforderung vertrauen darf.
Sanierung des Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean kommt voran: Großes Interesse an einer Übernahme
Die Sanierung des Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean kommt voran. Die Investorensuche, die Constantin Graf Salm-Hoogstraeten vom Augsburger Standort von Schultze & Braun unmittelbar nach dem Insolvenzantrag gestartet hat, stößt auf großes Interesse. „Uns liegen bereits Interessensbekundungen von zahlreichen potentiellen Investoren vor – darunter sind regional, aber auch bundesweit vertretene Unternehmen aus der Reinigungsbranche“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter. „Das große Interesse zeigt eindrucksvoll, dass Topp-Clean mit seinen qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden ein attraktives Unternehmen aus Augsburg ist, das über die Grenzen der Stadt und der Region hinaus bekannt ist.“
Burnickl Ingenieure: Bundesweit tätiger Spezialist für Technische Generalplanung will sich im Insolvenzverfahren neu aufstellen
Das renommierte in Deutschland und dem europäischen Ausland tätige Ingenieurbüro Burnickl Ingenieure will sich im Insolvenzverfahren neu aufstellen. Volker Böhm vom Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter der deutschen Gesellschaften bestellt worden. Er hat sich mit seinem Team bereits an den Sitz der Unternehmens-Gruppe in Velburg (Oberpfalz) begeben. „Wir prüfen die wirtschaftliche Situation von Burnickl Ingenieure, den Status der laufenden Projekte und die Sanierungsoptionen“, sagt Böhm. Das 2011 gegründete Ingenieurbüro, das auf die Technische Generalplanung spezialisiert ist, hat Tochterunternehmen in München, Bamberg, Passau, Würzburg und Frankfurt sowie dem spanischen Valencia.
Bestreiten der Unentgeltlichkeit von Zahlungen im Drei-Personen-Verhältnis
Zahlt ein späterer Insolvenzschuldner für einen eigentlich zahlungspflichtigen, aber nicht mehr leistungsfähigen Dritten, kann diese Zahlung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des § 134 InsO darstellen, wenn die beglichene Forderung wertlos war. Die Darlegungen des Insolvenzverwalters zur Wertlosigkeit bestimmen, wie substantiiert sich der Anfechtungsgegner dazu einlassen muss.
News zum Steuerrecht Mai 2023
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen
II. Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
III. Kennzeichenwerbung auf privaten Arbeitnehmerfahrzeugen
IV. Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen?
V. Schenkungsteuer bei Eheverträgen
VI. Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
VII. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Aluminiumverarbeiter alfer stellt sich in eigener Regie finanziell neu auf
Der aluminiumverarbeiter alfer will sich in eigener Regie finanziell neu aufstellen und nutzt dazu die Möglichkeiten eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung. Die Geschäftsführung des Unternehmens mit Sitz in Wutöschingen-Horheim (Baden-Württemberg) hat am 27. April 2023 einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Amtsgericht in Waldshut-Tiengen gestellt, den das Gericht genehmigt hat.
Auch Darlehen „Kleinbeteiligter“ können unter Umständen nachrangig sein
Darlehen eines Gesellschafters unterliegen in einer Insolvenz der Gesellschaft besonderen Regeln. Dies beleuchtet der Bundesgerichtshof in der vorliegenden Entscheidung gleich unter mehreren Facetten.
Kapitalanlagebetrug: Alphapool-Gläubiger erhalten knapp 20 Prozent Insolvenzquote
Gläubiger des insolventen Kapitalanlagebetrugssystems Alphapool erhalten knapp 20 Prozent ihrer Forderungen zurück. Das teilt Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun heute mit. Nach der strafrechtlichen sei nun auch die zivilrechtliche Aufarbeitung des Falls abgeschlossen, so der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus Leipzig. Er war mit Start des Verfahrens im Jahr 2015 zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Bauch schüttet auf die insgesamt 627 angemeldeten Gläubigerforderungen in Höhe knapp 9 Millionen Euro einen Betrag von rund 1,75 Millionen Euro aus. „Das entspricht einer Quote von 19,6 Prozent und liegt damit deutlich über den üblichen Insolvenzquoten, die Gläubiger in derartigen Verfahren üblicherweise erhalten“, betont Bauch. „Das Verfahren war damit für die Gläubiger ein Erfolg.“
Abgerechnet wird zum Schluss! Worauf Unternehmen bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Hilfen achten müssen
In Anbetracht der zahlreichen Herausforderungen, vor denen Unternehmen angesichts der sich teils überlappenden Krisen derzeit stehen, wirken die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie mitunter wie eine Krise aus der Vergangenheit. Gleichwohl haben viele Unternehmen immer noch mit ihnen zu kämpfen. Fakt ist: Die staatlichen Hilfspakete während der Corona-Krise haben viele Unternehmen vor einer existenziellen finanziellen Schieflage gerettet.
„Fast drei Jahre nach dem Start der Überbrückungshilfe I steht nun jedoch bei vielen krisengebeutelten Unternehmen die Überprüfung und die mögliche Rückzahlung von gewährten Hilfen an“, sagt Stefan Schwindl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der MTG Wirtschaftskanzlei. „Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben, sind dazu verpflichtet, selbst aktiv zu werden. Bis 30. Juni 2023 müssen sie eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.“ Wichtig ist: Die Schlussabrechnung muss zwingend von einem prüfenden Dritten abgegeben werden, also einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die prüfenden Dritten sind es auch, die die Fristverlängerung bis Ende 2023 beantragen können, die automatisiert genehmigt werden soll. Unabhängig von einer möglichen Fristverlängerung gilt jedoch: Den Stichtag 30. Juni oder 31. Dezember zu reißen ist nicht ratsam. Und auch ein Aussitzen führt im Fall der Schlussabrechnung nicht dazu, dass die Rückzahlung nach dem Motto „Wo keine Schlussabrechnung, da keine Rückforderung“ entfällt. Die Hilfen sind in den beiden genannten Fällen vielmehr in voller Höhe zurückzuzahlen.
Beginn der Rahmenfrist (§143 SGB II) – Freistellungszeiten mit ALG-Bezug zählen nicht
Maßgeblich für die Erfüllung der Anwartschaftszeiten ist nicht das Bestehen eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, sondern der Bestand eines Beschäftigungsverhältnisses. Zeiten der Freistellung bleiben unberücksichtigt – auch bei Erstattung des bezogenen Arbeitslosengeldes nach Überwindung der Masseunzulänglichkeit.
Vorläufiger Insolvenzverwalter startet Investorensuche für den Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean
Constantin Graf Salm-Hoogstraeten vom Augsburger Standort von Schultze & Braun hat unmittelbar nach dem Insolvenzantrag die Investorensuche für den Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean gestartet. Ziel des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, eine Übernahme des qualifizierten Innungs- und Meisterbetriebs und der 80 Mitarbeitenden durch einen Investoren zu erreichen.
Schuhhersteller und -händler EOD führt Sanierung im vorläufigen Insolvenzverfahren fort
Der Schuhhersteller und -händler EOD strebt eine Sanierung mit Hilfe der Instrumente des Insolvenzrechts an. Einen entsprechenden Antrag stellte die Geschäftsführung des Unternehmens am 30. März beim Amtsgericht Freiburg. Das Amtsgericht bestellte daraufhin den Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Dr. Pehl hat sich bereits an den Sitz des Unternehmens begeben und prüft die wirtschaftliche Situation von EOD und die Sanierungsoptionen für das Unternehmen. Ziel des Verfahrens ist es, die bereits eingeleitete Restrukturierung weiter fortzusetzen und die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden, um das Unternehmen wieder auf eine gesunde Basis zu stellen.
News zum Steuerrecht April 2023
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
II. Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung
III. „Rentenbeginn“ bei aufgeschobener Altersrente
IV. Steuerfreie Handynutzung auch nach Erwerb vom Arbeitnehmer zu einem symbolischen Preis
V. Umsatzsteuer: Zuordnungsentscheidung für den Vorsteuerabzug
VI. Abfindung an weichenden Mieter keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
VII. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
VIII. Privates Veräußerungsgeschäft bei gelegentlicher Vermietung einzelner Räume
Vollmacht und Insolvenz des Vollmachtgebers
Nicht jeder Auftrag, nicht jede Vollmacht wird von §§ 115 ff. InsO erfasst und erlischt, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftrag-/Vollmachtgebers eröffnet wird.
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