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Pflegegeld auch beim Pflegenden unpfändbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Pflegegeld nach § 37 SGB VI unpfändbar ist und damit auch bei der pflegenden Person, die es erhält, nicht mit deren sonstigen Einkünften zusammenzurechnen ist.
Bundesarbeitsgericht: Neue Entscheidung zur Urlaubsverjährung – was Arbeitgeber wissen und beachten sollten
Die operative und finanzielle Alarmstimmung, für die das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinen beiden Entscheidungen zur Urlaubsverjährung kurz vor Weihnachten (20. Dezember 2022) bei vielen Arbeitgebern gesorgt hat, hat es mit einem neuen Urteil nun zumindest ein wenig reduziert und begrenzt. Die Erfurter Richter haben am 31. Januar 2023 entschieden, dass die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Urlaub weiterhin nach drei Jahren verjährt (Aktenzeichen: 9 AZR 456/20) – und das auch ohne regelmäßige Erinnerung, allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. „Nach Auffassung des BAG stellt die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Zäsur dar, durch die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr regelmäßig auf die Verjährung hinweisen muss“, sagt Aribert Panzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun. „Die Frist für die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“
News zum Steuerrecht Februar 2023
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023
II. Taxi kein „öffentliches“ Verkehrsmittel
III. Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen Einkünften
IV. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
V. Überblick Jahressteuergesetz 2022
VI. Lohnsteuerbescheinigungen 2022
VII. Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt
VIII. Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe
IX. Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Stipendium
X. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023
Press releases
Bundesarbeitsgericht: Neue Entscheidung zur Urlaubsverjährung – was Arbeitgeber wissen und beachten sollten
Die operative und finanzielle Alarmstimmung, für die das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinen beiden Entscheidungen zur Urlaubsverjährung kurz vor Weihnachten (20. Dezember 2022) bei vielen Arbeitgebern gesorgt hat, hat es mit einem neuen Urteil nun zumindest ein wenig reduziert und begrenzt. Die Erfurter Richter haben am 31. Januar 2023 entschieden, dass die finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Urlaub weiterhin nach drei Jahren verjährt (Aktenzeichen: 9 AZR 456/20) – und das auch ohne regelmäßige Erinnerung, allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde. „Nach Auffassung des BAG stellt die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Zäsur dar, durch die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr regelmäßig auf die Verjährung hinweisen muss“, sagt Aribert Panzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun. „Die Frist für die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.“
Alte Posthalterei: Bekannter Augsburger Gastronom und Hotelier Ilir Seferi übernimmt den Geschäftsbetrieb des traditionsreichen Hauses
Der größte Schritt ist gemacht: Der bekannte Augsburger Gastronom und Hotelier Ilir Seferi hat im Wege einer übertragenden Sanierung den Geschäftsbetrieb der Alten Posthalterei übernommen. Am 1. Februar 2023 haben Constantin Graf Salm-Hoogstraeten als Insolvenzverwalter und der Dipl.-Gastronomie- und Hotelbetriebswirt (IST) Ilir Seferi vor Ort den entsprechenden Übernahmevertrag unterzeichnet. Die Verhandlungen über den Abschluss eines separaten Pachtvertrags mit dem Hoteleigentümer dauern noch an, stehen aber ebenfalls kurz vor dem Abschluss. Über die wirtschaftlichen Konditionen besteht Einigkeit. Es sind noch vertragstechnische Details zu klären.
Metallbau Korsche: Beratung, Fertigung und Montage laufen in der Sanierung in vollem Umfang weiter
Die traditionsreiche Metallbau Korsche Gmbh & Co. KG, Spezialist für den Aluminium- und Kunststoffbau, hat einen Insolvenzantrag gestellt, um das Unternehmen mit Hilfe der Instrumente des Insolvenzrechts zu sanieren. Das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz hat den Sanierungsexperten Volker Böhm von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er hat für die Kunden von Korsche, das neben dem Unternehmenssitz in Weiden einen Standort im sächsischen Zschopau hat, gute Nachrichten: „Der Insolvenzantrag hat für die Kunden von Korsche keine Auswirkungen. Beratung, Fertigung und Montage laufen in der Sanierung vollumfänglich weiter“, sagt Böhm. „Alle Projekte und Aufträge werden wie geplant gefertigt und montiert.“
Publications
Wirecard: Zum Rang der Schadensersatzansprüche der Aktionäre – wenn Insolvenzrecht und Aktienrecht aufeinandertreffen [Zugleich Bespr. von LG München I, Urt. v. 23.11.2022 – 29 O 7754/21]
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 2023, 111 – 115
Prof. Andreas J. Baumert
Hinweispflicht des Gerichts und Aufforderung zur Vorlegung weiterer Beweise bei Zweifeln an der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung, Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 02.08.2022 – VIII ZB 3/21
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR) 2022, 763 - 765
Prof. Andreas J. Baumert
Aktionäre müssen sich hinten anstellen
Börsen-Zeitung, 27.12.2022
Dr Elske Fehl-Weileder, Dr Michael Rozijn
Events
Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz
Online-Seminar
Zertifizierter Anfechtungsassistent in der Insolvenz [GOI]
Anfechtungstatbestände erkennen und durchsetzen
Online-Seminar
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