Gemeinsam für Ihren Erfolg in Frankreich

Laut dem Statistischen Bundesamt war Frankreich im Jahr 2022 der zweitwichtigste Handelspartner Deutschlands in Bezug auf Exporte, direkt nach den Vereinigten Staaten. Frankreich wiederum war im Außenhandel mit Deutschland nur der viertwichtigste Partner nach China, den Niederlanden und den USA.

Nach Schätzungen der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer und Business France sind derzeit rund 4600 deutsche Unternehmen mit über 310 000 Beschäftigten in Frankreich präsent. Deutschland ist der zweitgrößte erwerbsschaffende Direktinvestor in Frankreich, nach den USA und vor Großbritannien.  

Trotz einer Abkühlung des Wirtschaftsklimas bleibt der französische Markt mit über 64 Millionen Verbrauchern und einem BIP von 2.557 Milliarden Euro im Jahr 2022 (entspricht 39.011 Euro je Einwohner) für deutsche Wirtschaftsakteure attraktiv.

Unsere Experten - Rechtsanwälte / Avocats oder Steuerberater / Expert-comptable - begleiten Sie bei allen Projekten, die auf den französischen Markt abzielen, sei es beim Export, beim Aufbau einer Vertriebsstruktur, bei der Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft oder bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmens.

Beratungsleistungen

Unterstützung beim Export nach Frankreich

  • Erstellung von Vertragsdokumenten, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für B2B- oder B2C-Partner in Frankreich.
  • Erstellen von Umsatzsteuererklärungen in Frankreich
  • Übernahme der Entsendemeldungen bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich

Aufbau einer Vertriebsstruktur in Frankreich

  • Erstellung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter, Konzessionär, Franchise, ...)

  • Erstellung von Arbeitsverträgen / rechtlicher und steuerlicher Status des Geschäftsführers

  • Erstellung der Gehaltsabrechnungen und der damit verbundenen Erklärungen

  • Simulationen der Gesamtkosten eines Arbeitnehmers

  • Entsendung von Arbeitnehmern

  • Strukturierung von Lösungen bezüglich der Sozialversicherung

  • Unterstützung bei der Rechnungsstellung von Umsatzsteuer im Ausland

Gründung einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung

  • Ggf. Verhandlungen mit Bankpartnern oder anderen Finanzierungsquellen

  • Verhandlung und Entwurf von gewerblichen Mietverträgen

  • Anmeldung bei den französischen Steuerbehörden

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter in Frankreich

  • Führung der Buchhaltung und Erstellung von Bilanzen und Steuererklärungen

  • Reporting an Muttergesellschaften nach deren Vorgaben

  • Ermittlung und Dokumentation angemessener Konzernverrechnungspreise

Übernahme einer bestehenden Struktur oder die Gründung einer Tochtergesellschaft

  • Bereitstellung von zuvor gegründeten Firmen mit Steuernummer (Vorratsgesellschaften)

  • Gründung von Gesellschaften, Wahl der Gesellschaftsform (z.B. SA, SARL, SAS, EURL, EI)

  • Juristisches Sekretariat

  • Begleitung bei der Übernahme einer französischen Gesellschaft vor Gericht

Rund-um-Betreuung Ihrer Aktivitäten in Frankreich

  • Vertretung vor Handels-/Zivilgerichten und Arbeitsgerichten

  • Beratung / Unterstützung bei Schwierigkeiten und/oder Umstrukturierungen der deutschen Tochtergesellschaft.

  • Transaktionen bei Fusionen und Übernahmen

  • Besteuerung von konzerninternen Dividendenausschüttungen

  • Management von Risiken im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen

  • Steuerliche Unterstützung bei Schenkungen und Unternehmensübertragungen

 

Fokus Frankreich - weitere Informationen

Rechtsberatung bei grenzüberschreitenden Fragen

Steuerberatung bei grenzüberschreitenden Fragen

Kontakt

Jérémy Reis
Expert-comptable (Steuerberater, zugelassen in Frankreich), Master CCA (Master Comptabilité, Contrôle, Audit)

 

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