Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmen flexibel aufstellen

Die Basis für jeden unternehmerischen Erfolg sind flexible Unternehmensstrukturen, die sich bei Bedarf schnell und einfach anpassen lassen – etwa, wenn sich die Rahmenbedingungen für das Unternehmen verändern. Denn gerade in Zeiten wie diesen ist es für Unternehmen essenziell, agil und wandlungsfähig genug zu sein, um ihr Geschäftsmodell immer wieder erfolgreich anzupassen.

Um solche belastbaren und praxistauglichen Strukturen zu schaffen, braucht es versierte und erfahrene Spezialisten, die aus den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen die optimale flexible Organisation schaffen. Die rechtliche Basis für derartige Strukturen bilden das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie weitere einschlägige Rechtsvorschriften, wie das GmbH-Gesetz oder das Bürgerliche Gesetzbuch. Von der Wahl der passenden Gesellschaftsform bei der Gründung – von Mini-GmbHs (UG) über die GmbH bis hin zur Aktiengesellschaft – über alle rechtlichen Fragen im Alltagsgeschäft bis hin zur Unternehmensnachfolge bildet insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht den Rahmen, den Unternehmen nutzen können, um für sich die optimale Struktur und die besten Geschäftsbedingungen mit ihren Partnern zu finden. Mit erfahrenen Spezialisten für Handels- und Gesellschaftsrecht lassen sich vielfältige Fragestellungen bewältigen und das Unternehmen bestens auf die Zukunft vorbereiten.


Überblick

Umwandlungen

Bei Veränderungen im Gesellschafterkreis oder in der Finanzierungsstruktur, zur Abschirmung von Risiken oder zur operativen oder steuerlichen Optimierung: Die Unternehmensstruktur muss zu den Anforderungen des Umfeldes und des Marktes passen – die sich derzeit so stark und so schnell wandeln wie wohl noch nie zuvor. Wie kann die Unternehmensstruktur mit dem regelmäßigen Veränderungsbedarf Schritt halten? Das ist die Frage, mit der sich Führungskräfte deshalb eingehend und wiederkehrend beschäftigen sollten. Veränderungen in der Unternehmensstruktur ziehen oftmals vielfältige rechtliche und steuerliche Fragestellungen nach sich. Entscheidungen zu Umwandlungen sollten daher von einem in rechtlichen und steuerrechtlichen Belangen erfahrenen Berater begleitet werden – damit Veränderung Mittel zum Zweck ist, aber nicht zum Selbstzweck wird.

Beratung von Organen/Gestaltung für Organe

Im Geschäftsleben müssen Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter jeden Tag Entscheidungen treffen. Nicht immer liegen dafür alle notwendigen Informationen vor, weshalb die eine oder andere Entscheidung auch einmal nicht richtig sein kann. Sofern Geschäftsleiter diese Entscheidungen aber mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns getroffen haben, sind sie nicht mit Haftungsrisiken verbunden (Business Judgement Rule). Wenn Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte hingegen schuldhafte Pflichtverletzungen begehen, haften sie persönlich und müssen die entstandenen Schäden ersetzen. Geschäftsleiter, aber auch andere Organe von Unternehmen, sind Risiken ausgesetzt, gegen die sie sich absichern sollten. Durch eine kluge Beratung lassen sich bereits im Vorfeld wichtiger Entscheidungen die Risiken minimieren und das wirtschaftliche Ergebnis für das Unternehmen maximieren.

Compliance

Anforderungen an korrektes und regelkonformes Verhalten werden nicht nur an die Führungspersonen eines Unternehmens gestellt, sondern an alle Beschäftigten. Compliance, also regelkonformes Verhalten, ist dabei nicht nur ein Thema für große Unternehmen, auch kleinere und mittlere Unternehmen sollten sich eingehend dazu Gedanken machen und ein System installieren, um Compliance-Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest die Schäden zu begrenzen, die aus den Verstößen resultieren. Hierzu zählt auch die korrekte Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes von Juli 2023 an.

Unternehmensnachfolge

Auch wenn gerade bei Familienunternehmen die Arbeit ein Lebenswerk ist, von dem man sich nur schwerlich trennen kann – früher oder später stellt sich die Frage, wer als Nachfolger das Ruder im Unternehmen übernehmen soll. Steht die nächste Familiengeneration schon in den Startlöchern oder muss ein externer Übernehmer gefunden werden? Und wie kann man die Risiken bei einer Unternehmensnachfolge minimieren? In dieser Situation sollten Unternehmer für ihr Unternehmen und für sich nicht nur die Risiken sehen, sondern insbesondere die Chancen. Ein erfahrener Berater hilft ihnen dabei, diese Chancen zu nutzen und Fallstricke zu umgehen. Und weil die Unternehmensnachfolge immer auch steuerliche Implikationen mit sich bringt, sollten Berater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eng miteinander kooperieren.

Unterstützung

Ihr Unternehmen optimieren mit Schultze & Braun

Mit einem Team aus versierten und erfahrenen Spezialisten beraten und begleiten wir von Schultze & Braun kontinuierlich Geschäftsleitung wie Gesellschafter. Erfahrene Anwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht, aber auch allen anderen erforderlichen Gebieten des Wirtschaftsrechts, bereiten Ihre Entscheidungen vor und übernehmen bei Bedarf die Funktion einer ausgegliederten Rechtsabteilung. So ist umfassende Unterstützung für Sie und Ihr Unternehmen garantiert. Ob in der Gründungsphase, im Tagesgeschäft oder in der Unternehmensnachfolge – selbstverständlich arbeiten wir dabei sowohl mit den jeweiligen Ansprechpartnern und Abteilungen innerhalb Ihres Unternehmens als auch mit Ihren weiteren Beratern vertrauensvoll zusammen. So können sich Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: den Erfolg Ihres Unternehmens.

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Perspektiven prägen

Unsere Spezialisten entwickeln für Ihr Unternehmen belastbare und praxistaugliche Strukturen – ob in der Gründungsphase, im Tagesgeschäft oder in der Unternehmensnachfolge. Unsere erfahrenen Anwälte bereiten Ihre Entscheidungen vor und Sie können sich auf den Erfolg Ihres Unternehmens konzentrieren.

 

Thomas Dömmecke, LL.M.
Rechtsanwalt

 

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