Die Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer

Führt ein Unternehmen seine Bücher korrekt, und hat es die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungslegung ordnungsgemäß umgesetzt? Diese Frage zu beantworten, ist das Ziel der Jahresabschlussprüfung. Mit seinem Bestätigungsvermerk und seinem Prüfungsbericht bescheinigt der Wirtschaftsprüfer dem Unternehmen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Rechnungslegung. Das schafft Vertrauen bei den Geschäftspartnern eines Unternehmens, aber insbesondere auch bei den Finanzierern.

Kapitalgesellschaften sind ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren zu lassen. Entscheidend für die Prüfungspflicht sind die Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB). Maßgebend sind drei Merkmale einer Gesellschaft – die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die Anzahl der Beschäftigten. Überschreitet die Gesellschaft an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Merkmale – 6 Mio. EUR Bilanzsumme, 12 Mio. EUR Umsatzerlöse oder im Durchschnitt 50 Arbeitnehmer – wird sie prüfpflichtig.

Unternehmen können sich aber auch freiwillig einer Prüfung unterziehen, im Rahmen einer Jahresabschluss- oder Bilanzprüfung. Mit solchen freiwilligen Prüfungen lassen sich zum Beispiel Ratings bei Banken verbessern. Dies kann zum Beispiel wichtig werden, wenn neue Finanzierungsrunden für Ihr Unternehmen anstehen oder wenn einzelne Gesellschafter eine Prüfung des Jahresabschlusses verlangen. Ein von einem Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer testierter Jahresabschluss erhöht in der Regel das Vertrauen in Ihr Unternehmen von Finanzierern und anderen Geschäftspartnern stärker als ein Jahresabschluss, der lediglich auf reinen Plausibilitätsprüfungen basiert.

Welcher Wirtschaftsprüfer oder auch vereidigter Buchprüfer Ihr Unternehmen prüfen soll, entscheiden die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat.


Die Jahresabschlussprüfung

Ablauf einer Jahresabschlussprüfung

Bei einer Jahresabschlussprüfung prüft der Wirtschaftsprüfer die Bilanz, die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), den Anhang, die gesamte Buchführung, die Unternehmensplanung sowie – falls Ihr Unternehmen ihn erstellen muss – auch den Lagebericht.

Noch während des laufenden Geschäftsjahrs verschafft sich der Wirtschaftsprüfer dafür einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, prüft die Buchhaltung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens. Dazu zählen auch die Eintragungen im Handelsregister sowie wichtige Verträge und Satzungen.

Außerdem begleitet der Wirtschaftsprüfer als Abschlussprüfer die Inventuren, prüft Summen- und Saldenlisten und wirft einen vertieften Blick in die Buchhaltung. Prüft der Wirtschaftsprüfer vor Ort, wird er Konten und Belege einsehen wollen sowie die Bewertung von Vorräten und Rückstellungen mit Ihnen besprechen sowie bei Bedarf weitere Belege und Unterlagen anfordern.

Mehr als nur reine Prüfung: Jahresabschlussprüfung mit Schultze & Braun

Wir von Schultze & Braun übernehmen sowohl gesetzliche als auch freiwillige Konzern- und Jahresabschlussprüfungen. Dabei ist uns Ihre persönliche Betreuung besonders wichtig, sie ist Teil unseres Prüfungsansatzes. Dazu zählt auch, dass unsere Abschlussprüfer ein tiefes Verständnis der jeweiligen Branche sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes mitbringen, in dem Ihr Unternehmen agiert.

Wir überprüfen zunächst das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld Ihres Unternehmens – unabhängig davon, ob Sie nach HGB oder IFRS bilanzieren. Dabei sehen wir uns nicht nur in der Funktion des Prüfers: Auf Basis der Erkenntnisse, die wir im Rahmen unserer Prüfung gewinnen, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Ideen, um Strukturen und Abläufe zu optimieren, etwa durch die Verbesserung des Controlling- oder Risikomanagementsystems oder für die Einführung effizienter Inventurverfahren.

Wir unterstützen Sie aber auch bei einer notwendigen Sonderprüfung – beispielsweise bei Gründung, Umwandlung, Verschmelzung und Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Dürfen wir Ihnen die Prüfungsangst nehmen?

Kontakt

Perspektiven prüfen

Wir übernehmen sowohl gesetzliche als auch freiwillige Konzern- und Jahresabschlussprüfungen. Unsere Wirtschaftsprüfer haben ein tiefes Verständnis für die jeweilige Branche sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes, in dem Ihr Unternehmen agiert.

Oksana Miglietti
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kauffrau (FH)

Weitere Ansprechpersonen finden