Gemeinsam Sicherheiten erkennen und bewerten

15. Oktober 2021 Blog Restrukturierung und Sanierung

Gerade in großen Kredit-Engagements braucht es mitunter jemanden, der bei den bestellten Sicherheiten für Ordnung sorgt und allen Beteiligten einen Überblick verschafft. Die externe Sicherheitenprüfung ist ein wichtiger Faktor, funktioniert aber nur, wenn die Beteiligten eng zusammenarbeiten.

Die Aufgaben bei der Sicherheitenprüfung sind vielfältig und umfangreich: Die Sicherheitenstruktur sanierungsbedürftiger Unternehmen prüfen, sich um revolvierende Sicherheiten kümmern und Sicherungsräume aktualisieren. Gerade in einer komplexen Sanierungssituation ist es alles andere als einfach, den Überblick zu behalten. Selbst der Sicherungsgeber weiß dann mitunter nicht mehr, welchem Kreditinstitut welche Sicherheit bestellt worden ist. Auch sind ihm manchmal gar nicht alle Dinge bekannt, die er als Sicherheit einsetzen kann. Ein Beispiel sind Schutzrechte wie nicht bilanzierte Patente oder Marken. Über sie gibt es oft nur Zertifikate, deren Wert sich gleichwohl beziffern lässt und die somit als Sicherheit dienen können.

Damit das in Schieflage geratene Unternehmen weitergeführt werden oder einen Überbrückungskredit erhalten kann, fordern Banken oder andere Kreditgeber eine umfassende rechtliche und betriebwirtschaftliche Sicherheitenprüfung. Unsere Experten erstellen bei der rechtlichen Prüfung zunächst einen Sicherheitenstatus:

  • Was ist vorhanden?
  • Gibt es gegebenenfalls ungenutzte Sicherheiten?

Prüfung auf Herz und Nieren

Wenn unsere Experten bislang nicht genutzte Potenziale finden – etwa das beschriebene unbilanzierte Patent – versuchen sie eine geeignete rechtliche Konstruktion für dessen Besicherung zu finden. Nachdem auf diese Weise alle möglichen Sicherheiten gefunden wurden, prüfen wir sie auf Herz und Nieren: Alle Sicherheiten werden gegeneinander abgewogen und abgegrenzt. Stichwort: Sicherheitenkollisionen.

Sicherheiten können sich nämlich gegenseitig aufheben und manifestieren sich in den verschiedensten Bereichen im Unternehmen – so gibt es Konkurrenzen zwischen der Grundschuld und der Raumsicherungsübereignung, der Raumsicherungsübereignung und der Einzelsicherungsübereignung oder der Raumsicherungsübereignung und den Lieferantensicherheiten, um nur einige zu nennen. Für jede einzelne Kollision zeigen die Experten auf, in welchem Rangverhältnis die Sicherheiten zueinander stehen. Parallel oder im Anschluss kann die betriebswirtschaftliche Sicherheitenprüfung erfolgen. Hier übernehmen unsere Kollegen von der Wirtschaftsprüfung. Sie beurteilten die Qualität von Bilanzen, die Plausibilität der Buchhaltung und schätzen die Realisierbarkeit der verifizierten Werte in der Insolvenz ein, bis hin zu Kontrollen vor Ort.

Interdisziplinäres Paradebeispiel

Eine Sicherheitenprüfung ist also interdisziplinär. Hier kommen sowohl die juristischen Kenntnisse von spezialisierten Anwälten als auch die Prüfungsexpertise der Wirtschaftsprüfer zusammen. Die Sicherheitenprüfung ist daher ein Paradebeispiel für unseren interdisziplinären Ansatz.

Wir vom Sicherheitenmanagement arbeiten immer eng mit der Betriebswirtschaft zusammen und, je nach Mandat, auch mit der internationalen Abteilung, wenn etwa Sicherheiten im Ausland eingeholt werden müssen. Zwischen den Abteilungen gibt es nach vielen gemeinsamen Projekten eine eingespielte Zusammenarbeit. Der Vorteil: So können neben dem Vorhandensein und der Bewertung auch der rechtliche Bestand von Sicherheiten ganzheitlich aus einer Hand unabhängig geprüft werden.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung als Sanierungsberater und Insolvenzverwalter verfügen wir bei Schultze & Braun außerdem über ein weit gespanntes Netzwerk an Branchenexperten, das es uns ermöglicht, bei der Sicherheitenbewertung Besonderheiten der jeweiligen Branche zu berücksichtigen.

Dr. Andreas Beck

ist Rechtsanwalt und bei Schultze & Braun im Sicherheitenmanagement tätig. Eines seiner Spezialgebiete ist die doppelseitige Treuhand.

Guido Koch

ist Dipl.-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten gehören neben den unterschiedlichen Themenaspekten aus der betriebswirtschaftlichen Restrukturierung und der Wirtschaftsprüfung auch die Beratung in Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren.