Poolbildung: Eine sichere Bank

15. Oktober 2021 Blog Restrukturierung und Sanierung

Als neutraler Dritter übernimmt der Poolführer die Führung von Bankenpools. Seine Aufgabe in dieser Position ist es, die Interessen der an einer Finanzierung oder Sanierung beteiligten Banken zu vertreten, zu verwalten und für sie eine Grundlage zu schaffen, auf deren Basis sie entscheiden können.

Der Poolführer muss als Treuhänder oder Dienstleister auch die Konsortialsicherheiten hereinnehmen, verwalten und im Fall der Fälle verwerten. Es zeigt sich, dass es eines erfahrenen und professionellen Projektsteuerers bedarf, damit der Zusammenschluss der beteiligten Banken die Finanzierung oder Sanierung eines Unternehmens positiv beeinflusst und damit auch den Instituten einen Vorteil bringt.

Primus inter Pares

Die Finanzierung oder – noch mehr – die Sanierung eines Unternehmens ist immer eine Herausforderung. Die ist jedoch umso größer, je mehr Finanzierer – sprich kreditgebende Banken – daran beteiligt sind. Denn oft ist es schwierig, den Primus inter Pares zu finden – also sich darauf zu einigen, welche Bank die Finanzierer gegenüber dem Unternehmen vertreten soll. Stichwort. Hinzu kommt, dass auch kleinere Bankenengagements eine Stimme haben wollen, sich gleichzeitig aber oft mangels Kapazitäten nicht für die Rettung des Unternehmens einbringen können und lieber einen Rückzug machen wollen.

Es ist also an den großen Finanzierern, die Interessen aller zu bündeln und zu vertreten. Da es sich hierbei um eine komplexe Aufgabe handelt, bietet sich als „sichere Bank“ eine Bankenpoolführerschaft an. Dabei tritt ein sogenannter externer – und damit neutraler – Geschäftsbesorger an die Spitze des Bankenpools – also der Gesamtheit der Finanzierer und kümmert sich um die Koordination und die Projektsteuerung – etwa das Aufsetzen und Verhandeln von Verträgen oder das Vereinbaren von Terminen. Der Vorteil für die Finanzierer ist, dass sie von diesen Aufgaben entlastet werden und es eine übergeordnete neutrale Steuerung gibt, die einen reibungslosen Ablauf der Finanzierung oder Sanierung gewährleistet.

Bankenpoolführung sorgt für Interessenausgleich

Für einen Bankenpool werden die Finanzierer in einer BGB-Gesellschaft zusammengeschlossen. Der Poolführer erstellt und verhandelt Verträge zwischen den Banken, in denen Sicherheiten sowie Verhaltensregeln definiert sind. Das ist nicht nur hochprofessionell, sondern bietet auch den Vorteil, dass Entscheidungen mehrheitlich getroffen werden können und nicht die Zustimmung aller Finanzierer nötig ist. Die Bankenpoolführung arbeitet sozusagen wie ein Geschäftsführer der Banken-Gesellschaft. Der Poolführer kümmert sich um Reportings, Sicherheiten und koordinative Dinge und ist gleichzeitig das ausgleichende Element zwischen den Banken. Und das ist ein wichtiges Signal für die Finanzierungs- oder Sanierungsberater auf Unternehmensseite. Sie arbeiten so nicht nur mit professionellen und neutralen Gläubigern zusammen, sondern erhalten auch Planungssicherheit. Denn die vertragliche Koordination innerhalb eines Bankenpools kann bei Unternehmen, die eine Finanzierung benötigen oder in eine Schieflage geraten sind, aber eine gesunde wirtschaftliche Basis haben, eine vorzeitige Kündigung der Kreditgeber (»Run«) und damit eine Insolvenz oft verhindern. Oder anders formuliert: Bankenpools beeinflussen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen positiv.

Gemeinsam zum Finanzierungs- oder Sanierungserfolg

Ob ein Bankenpool gebildet wird, hängt in der Praxis oft vom erwarteten Sanierungserfolg ab: Je deutlicher die Schieflage des Unternehmens – gemessen am letzten bankinternen Rating – und je höher der zu erwartende Forderungsausfall, desto stärker der Einigungsdruck bei den Gläubigerbanken. Generell sollten Banken immer genau prüfen, ob ein Bankenpool nicht die bessere Wahl für sie ist. Denn auch bei Finanzierungen und Sanierungen gilt die altbekannte Devise, dass man gemeinsam stärker ist als allein.

Dr. Andreas Beck

ist Rechtsanwalt und bei Schultze & Braun im Sicherheitenmanagement tätig. Eines seiner Spezialgebiete ist die doppelseitige Treuhand.