Planrechnung – Geprüft auf Herz und Nieren

15. Oktober 2021 Blog Insolvenzrecht Restrukturierung und Sanierung

In einer Sanierung muss es oft schnell gehen. Um trotzdem fundierte Entscheidungen treffen zu können, brauchen alle Beteiligten Transparenz darüber, wie der Sanierungsprozess ablaufen soll. Dies schafft eine integrierte Planrechnung.

Unternehmerische Entscheidungen sind immer zukunftsgerichtet und die Auswirkungen auf die verschiedensten Bereiche eines Unternehmens oftmals komplex. Egal, ob es bei einer Investition über die Entscheidung von Darlehen oder Leasing geht, die Einstellung oder den Abbau von Personal – bei der Lösung solcher typischen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen können Simulations- und Planrechnungen helfen. Die integrierte Planrechnung bildet die Erfolgs-, Liquiditäts- und Bilanzgrößen in ihrem komplexen Zusammenspiel ab. Sie ist so aufgebaut, dass eine Veränderung von einem Parameter sofort die Veränderung von zusammenhängenden Größen wie Rentabilität, Bilanz, Liquidität, Investitionen und Abschreibungen, Leasing und Kapitaldienst sichtbar macht.

Einblick in die Zukunft

Deshalb stellt sie nicht nur, aber eben gerade auch in Krisenzeiten das Herzstück einer ganzheitlichen Unternehmenssteuerung dar. Gerade in solchen Phasen stehen die Geschäftsleitung, aber auch der Sanierungsberater in der Pflicht, den Status des Unternehmens gewissenhaft im Auge zu haben. Das bedeutet, nicht im Blindflug zu agieren und über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, die Ursachen der Krise, die Chancen auf Erhaltung oder Teilerhaltung oder aber die Möglichkeiten, einen Insolvenzplan umzusetzen im Bild zu sein.

Natürlich lassen sich die zukünftige Entwicklung und die Auswirkungen möglicher Sanierungsmaßnahmen auch mit einer integrierten Planrechnung nicht zu 100 Prozent genau vorhersagen – allerdings können sie rechnerisch simuliert werden und aus diesen Simulationen lassen sich wichtige Rückschlüsse ziehen.

Bei der Planrechnung in der Restrukturierungsphase ist es auch wichtig, dass nicht einfach das bereits Vorgefundene fortgerechnet wird, sondern die Einflüsse von neuen Strömungen und Ereignissen oder gar die projektierten Sanierungsmaßnahmen in die Planung mit einbezogen werden.

Individuelle Planungen

Die Planung ist oft komplex und jeder Fall muss individuell behandelt werden. Ein Beispiel: Ein Unternehmen befindet sich in einer akuten Liquiditätskrise. Jede kleine finanzielle Verschiebung kann das Unternehmen jetzt zu Fall, nämlich in die Illiquidität bringen. Die Reaktions- und Anpassungszeiten sind entsprechend kurz und limitiert. Um das Unternehmen geordnet durch die Sanierung zu führen und für alle Beteiligten Haftungen zu vermeiden, ist neben einer integrierten Monatsplanung auch eine 13-Wochen-Planung auf Wochenbasis nötig. Dafür beziehen wir in unserer Rechnung vor allem die Liquiditätsströme der letzten Wochen ein und untersuchen überfällige Verbindlichkeiten sowie zu erwartende Einnahmen. Auf dieser Basis wird während der Sanierungsphase ständig ein Update der finanziellen Situation des Unternehmens erstellt.

Für die weitergehenden strategischen Entscheidungen sind die monatsbasierten integrierten Mehrjahresplanungen erforderlich. Der Zeithorizont umfasst dabei die gesamte Sanierungsphase und liegt hier in der Regel bei zwei bis drei Jahren, wobei auch das von Branche zu Branche variieren kann, zum Beispiel bei Werften. Der Gesetzgeber hat unabhängig hiervon den Planungshorizont im Rahmen von Fortbestehensprognosen als Teil der Überschuldungsprüfung auf zwölf Monate beschränkt, als Basis von betriebswirtschaftlich fundierten Entscheidungen ist jedoch stets auf den Sanierungszeitraum, in der Regel also einen längeren Zeithorizont abzustellen.   

Betriebswirtschaftliche Planrechnungen sind auch einem Insolvenzplan beizufügen, wenn die Gläubiger aus den Erträgen des fortgeführten Unternehmens befriedigt werden sollen. Für derartige Planungen gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Sanierungsplanungen, allerdings sind die Wirkungen des Insolvenzplanes (Quotenzahlungen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen) im Einzelnen zu berücksichtigen und darzustellen. Deshalb sind wir bei Schultze & Braun auch stets im regen Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Abteilungen.

Guido Koch

ist Dipl.-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Schultze & Braun. Zu seinen Spezialgebieten gehören neben den unterschiedlichen Themenaspekten aus der betriebswirtschaftlichen Restrukturierung und der Wirtschaftsprüfung auch die Beratung in Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren.