Krankenhäuser Salem und St. Vincentius sanieren sich über Schutzschirmverfahren im Verbund der Evang. Stadtmission Heidelberg e. V.

21. November 2023 Pressemitteilung Verfahren

  • Medizinische Versorgung vollständig gewährleistet, Geschäftsbetrieb läuft weiter
  • Zahlung der Löhne und Gehälter gesichert
  • Strategische Sanierungsmaßnahmen sollen finanzielle Stabilität der Häuser wiederherstellen

 

Heidelberg, 21. November 2023. Für die Krankenhaus Salem der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH und die Krankenhaus St. Vincentius der Evang. Stadtmission Heidelberg gGmbH wurden am heutigen Tag Anträge auf Durchführung von Schutzschirmverfahren beim zuständigen Amtsgericht Heidelberg gestellt. Das Verfahren zielt mit seinen Möglichkeiten für umfassende Sanierungsmaßnahmen darauf ab, bei laufendem Betrieb eine wirtschaftliche Neuausrichtung für die Krankenhäuser herbeizuführen und im Verbund des Trägers nachhaltige Lösungsansätze zu finden, von denen die gesamte Gesellschaftsstruktur langfristig profitiert.

 

Die Krankenhausgesellschaften Salem und St. Vincentius reihen sich damit in eine aktuelle Debatte und bekannte Entwicklung ein: Bundesweit stehen immer mehr Kliniken vor gleichen wirtschafts- und gesundheitspolitischen Herausforderungen und geraten zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Neben den allgemeinen Teuerungen für Energie- und Sachkosten haben die Häuser mit Fachkräftemangel und steigenden Kosten für notwendige Investitionsmaßnahmen zu kämpfen. Zusätzlich sind die wirtschaftlichen Ausfälle und der anhaltende Rückgang der Fallzahlen seit der Pandemie nicht überwunden. Die finanziellen Defizite können aus dem laufenden Betrieb der Krankenhäuser nicht ausgeglichen werden.

 

Herr Prof. Helmut K. Seitz, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stadtmission Heidelberg e. V., kommentiert die Entscheidung: „Es ist den beiden Krankenhäusern zunehmend nicht mehr möglich, die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen aus eigener Kraft umzusetzen. Auch von Trägerseite können keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Daher haben wir uns nach intensiven Überlegungen und Abwägungen aller Optionen gemeinsam mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser zu diesem Schritt entschieden. Mit dem gesetzlichen Schutz des Schutzschirmverfahrens und seinen breiten Gestaltungsinstrumenten haben wir nun die Möglichkeit, bei laufendem Betrieb die Neugestaltung unserer Krankenhäuser anzugehen.“

 

Die auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierte Kanzlei ECKERT wird die Verfahren der Häuser mit einem erfahrenen Restrukturierungsteam rund um Gründungspartner und Kanzlei-Namensgeber Dr. Rainer Eckert begleiten. Dr. Eckert erklärt: „Bei einem Schutzschirmverfahren handelt es sich um ein spezielles gerichtliches Verfahren, das strengen Anforderungen unterliegt: Die freiwillige Antragstellung ist nur möglich, solange keine Zahlungsunfähigkeit droht und nachweislich sehr gute Chancen für die erfolgreiche Sanierung bestehen. Es wird in diesem Fall als vorläufiges Verfahren durchgeführt, das regelmäßig nach drei Monaten endet. Im Anschluss an die vorläufige Konzeptionierungsphase findet im planmäßigen Hauptverfahren regelmäßig die schrittweise Umsetzung der angestrebten Sanierungsschritte statt.“

 

Der Geschäftsführer des Krankenhauses Salem, Florian Kesberger, betont: „Mit an oberster Stelle steht für uns in dieser Zeit das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie sind das Herz unseres Hauses. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist gesichert. Jetzt gilt es, dass wir alle mit an Bord bleiben und sich niemand zurückgestellt fühlt. Da der Betrieb wie gewohnt weiterläuft, ändert sich durch die Antragstellung nichts für die Belegschaft.“

 

„Das Schutzschirmverfahren gibt uns die Möglichkeit, unsere Patientinnen und Patienten ohne Einschränkungen und Unterbrechung weiter zu versorgen. Damit ist die medizinische Versorgung der Region umfassend sichergestellt: Die beiden Häuser Salem und St. Vincentius decken, wie bisher auch, Leistungen in vielen verschiedenen Bereichen ab. In Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg versorgen wir den Patienten mit modernster Medizin stets verbunden mit menschlicher Zuwendung nach christlichem Menschenbild. Wir sind zuversichtlich, dass auch unsere Partner die Notwendigkeit verstehen, die medizinische Versorgung und Ausbildung weiter zu gewährleisten“, ergänzt Yong-Uk Kim, Geschäftsführer des Krankenhauses St. Vincentius.

 

Dr. Eike Edo Happe, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Eckert, wird das Verfahren ebenfalls begleiten. Er zeigt sich optimistisch: „Wir haben bereits eine Reihe von Krankenhäusern erfolgreich durch ihre Schutzschirmverfahren begleitet. Die Begebenheiten vor Ort stimmen uns zuversichtlich, dass es uns in den kommenden Wochen auch in Heidelberg gelingen wird, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung für die langfristige Neuausrichtung der Häuser der Evangelischen Stadtmission zu erarbeiten.“

 

Wie mögliche Lösungsansätze konkret aussehen können, wird ein Sanierungskonzept zeigen, das in den kommenden Wochen von Experten der Krankenhaussanierung und -restrukturierung gemeinsam mit den Entscheidungsträgern der Kliniken erarbeitet wird. Ziel ist die Entwicklung einer maßgeschneiderten Versorgungsstrategie für die Region, die den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Häuser und des Trägers bestmöglich Rechnung trägt und die medizinische Versorgung der Menschen und medizinische Ausbildung langfristig in Heidelberg sichert.

 

„Wir müssen jetzt auf lange Sicht denken“, meint auch Christian Wetzel, Geschäftsführer der Trägergesellschaft Evangelische Stadtmission gGmbH. „Schon in der ersten Jahreshälfte 2024 wollen wir die beiden Kliniken fit für die Zukunft machen. So können wir uns frühzeitig auf die anstehenden Auswirkungen der Lauterbach’schen Reform und damit auf die künftigen Herausforderungen der Gesundheitspolitik einstellen.“

 

Die Rechtsanwälte Dr. Jürgen Erbe und Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun wurde vom Amtsgericht Heidelberg zu vorläufigen Sachwaltern bestellt. In dieser Funktion unterstützen und überwachen die erfahrenen Sanierungsexperten die beiden Verfahren, Dr. Erbe für das Krankenhaus St. Vincentius, Blümle für das Krankenhaus Salem. „Ein Schutzschirmverfahren bietet die Möglichkeit, Krankenhäuser und Kliniken auch in Phasen stärkster wirtschaftlicher Herausforderungen zu stabilisieren und nachhaltig zu sanieren. Wir sind zuversichtlich, dass das auch für St. Vincentius und Salem gelingen kann. Wir werden als vorläufige Sachwalter konstruktiv daran mitwirken, einen für die bei-den Krankenhäuser, deren Gläubiger und Geschäftspartner sowie insbesondere die Patientinnen und Patienten gangbaren Weg aus der Krise zu finden, um die Krankenhauslandschaft in Heidelberg in ihrer bewährten Form zu erhalten und dauerhaft zu sichern“, sagen Dr. Jürgen Erbe und Holger Blümle.

Die Mitarbeitenden wurden am heutigen Tag persönlich informiert.

 

Über die Evangelische Stadtmission Heidelberg e. V.:

Die Evang. Stadtmission Heidelberg engagiert sich seit über 160 Jahren in und um Heidelberg für Menschen, die Hilfe brauchen. Mit über 1.700 hauptamtlichen und über 200 ehrenamtlichen Mitarbeitenden betreibt sie in eigenen Betriebsgesellschaften verschiedene diakonische Dienste. Geistliches Zentrum der Stadtmission ist die Kapellengemeinde. Auch hier stehen Menschen in Not im Fokus. Die Stadtmission Heidelberg und ihre Gesellschaften sind Mitglieder im Diakonischen Werk Baden. www.stadtmission-hd.de

 

Über ECKERT Rechtsanwälte:

ECKERT Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Hannover gehört zu den führenden deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzkanzleien. Die Spezialisten der Sozietät sind sowohl beratend auf Unternehmensseite als auch als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Zwangsverwalter tätig. Besondere Expertise besteht zudem bei der Sanierung von Krankenhausträgern. Dazu zählen die Imland Kliniken, „DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg“, „ViaSalus“, die Klinikgruppe Josef-Hospital in Delmenhorst, das Krankenhaus Spremberg, die Kreisklinik Groß-Gerau, die Burgenland Kliniken sowie die Paracelsus-Klinikgruppe, mit mehreren Einzelgesellschaften und 24 Klinikstandorten eine der größten Konzerninsolvenzen der letzten Jahre. Die Kanzlei beschäftigt 148 Mitarbeiter an 17 Standorten, davon sind 41 Berufsträger.

 

Über Schultze & Braun:

Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit über 500 Mitarbeitern an mehr als 30 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.


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