INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
II. Abgeltungsteuer verfassungswidrig? – Vorlagebeschluss zurückgenommen
III. Private PKW-Nutzung: Leasingsonderzahlung und Kostendeckelung
IV. Erbschaftsteuer für Familienheim – Aufgabe der Selbstnutzung wegen Erkrankung
V. Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote
VI. Pflegeleistungen für Angehörige in deren Haushalt
VII. Vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnausschüttungen
VIII. Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Erstellung einer Website
IX. Änderung von Ertragsteuerbescheid infolge von Umsatzsteuerbescheidänderung
X. Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Sonderausgaben 2022
Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus.
Wie geht es weiter?
II. Abgeltungsteuer verfassungswidrig? – Vorlagebeschluss zurückgenommen
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von in der Regel 25 % besteuert; die Steuer wird regelmäßig als Kapitalertragsteuer bereits bei Auszahlung der Kapitalerträge abgezogen.
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III. Private PKW-Nutzung: Leasingsonderzahlung und Kostendeckelung
Nutzt ein Unternehmer einen betrieblichen PKW auch für private Zwecke, hat er dafür eine Nutzungsentnahme zu versteuern. Dies kann bei Führung eines Fahrtenbuchs durch Ansatz der tatsächlichen Kosten entsprechend dem privaten Nutzungsanteil erfolgen.
Wie geht es weiter?
IV. Erbschaftsteuer für Familienheim – Aufgabe der Selbstnutzung wegen Erkrankung
Erben Ehepartner oder Kinder das bisher vom Erblasser selbstgenutzte Familienheim, kann dies dann erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn der Erbe in das Familienheim einzieht und es dauerhaft selbst bewohnt.
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V. Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote
Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von CO2. Da (reine) Elektrofahrzeuge kein CO2 ausstoßen, können ihre Emissionseinsparungen auf die sog. Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) angerechnet werden.
Wie geht es weiter?
VI. Pflegeleistungen für Angehörige in deren Haushalt
Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie z. B. Gartenpflege oder Reinigungsarbeiten kann pro Jahr ein Betrag von bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden; hierauf wird eine Steuerermäßigung von 20 % (höchstens 4.000 Euro jährlich) abgezogen.
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VII. Vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnausschüttungen
Grundsätzlich erfolgt bei einer privaten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft die Verteilung und Ausschüttung der Gewinne im Verhältnis der Beteiligungsquoten am Stamm- oder Grundkapital.
Wie geht es weiter?
VIII. Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Erstellung einer Website
Auf Entgelte und Vergütungen für künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen ist eine Künstlersozialabgabe von derzeit 4,2 % abzuführen, mit der die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbständiger Künstler usw. mitfinanziert wird.
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IX. Änderung von Ertragsteuerbescheid infolge von Umsatzsteuerbescheidänderung
Bei bilanzierenden Unternehmern werden umsatzsteuerpflichtige Umsätze in der Form berücksichtigt, dass nur die Nettobeträge als Erlöse gebucht werden und so den Gewinn erhöhen, während die später an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer gewinnneutral als Verbindlichkeit ausgewiesen wird.
Wie geht es weiter?
X. Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes vorgestellt. Damit sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird.
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Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
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