Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.


I. Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen mit 0,5 % monatlich (sog. Vollverzinsung) verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung hat nunmehr ein Änderungsgesetz beschlossen.

Wie geht es weiter?

Mehr lesen


II. Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts der zum Teil erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich zu entlasten.

Möchten Sie mehr erfahren?

Weiter lesen


III. Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bis zur Höhe von 1.250 Euro jährlich.

Wie geht es weiter?

Mehr lesen


IV. Fahrtkostenersatz als Kinderbetreuungskosten

Berücksichtigungsfähig sind Ausgaben für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes sowie Erstattungen an die Betreuungsperson (z. B. für Fahrtkosten), wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden.

Möchten Sie mehr erfahren?

Weiter lesen


V. Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigung

Bisher war bei Anhebungen des Mindestlohns immer zu beachten, dass dadurch bei einzelnen Minijobs ggf. die Grenze von 450 Euro als Voraussetzung für eine geringfügige Beschäftigung überschritten werden konnte und die Arbeitszeit entsprechend reduziert werden musste.

Wie geht es weiter?

Mehr lesen


VI. Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch einer Ausbildung

Für ein volljähriges Kind unter 25 Jahren wird u. a. Kindergeld gezahlt bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn es sich in einer Berufsausbildung befindet oder eine solche wegen des Fehlens eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

Möchten Sie mehr erfahren?

Weiter lesen


VII. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden.

Wie geht es weiter?

Mehr lesen


Newsletter abonnieren

Unsere Experten informieren Sie gerne zu den Themen Rechts- und Steuerberatung, Restrukturierung sowie Insolvenzverwaltung. Sie möchten regelmäßig Informationen über interessante rechtliche und steuerliche Entwicklungen erhalten?

Zur Anmeldung


Herausgeber
Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
Tel: 07841 708-0
Fax: 07841 708-301
www.schultze-braun.de

Redaktion
Susanne Grefkes, Schultze & Braun GmbH & Co.KG,
Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
Tel: 07841 708-0
Fax: 07841 708-301

Der Speicherung und Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit formlos widersprechen.

Impressum    Datenschutz    Haftungsausschluss