INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
II. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Abgeltungsteuer verfassungswidrig?
III. Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und Teilnehmerkreis
IV. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
V. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verhinderte Selbstnutzung
VI. Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
VII. Arbeitgeberzuschüsse zum 9-Euro-Ticket
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Neue Energiepreispauschale
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 ist vorgesehen, dass jede aktiv tätige Erwerbsperson eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhält. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Steuerpflichtige, die 2022 Einkünfte erzielt haben, wie Gewerbetreibende, Selbständige, Land- und Forstwirte sowie Arbeitnehmer.
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II. Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Abgeltungsteuer verfassungswidrig?
Private Kapitalerträge werden regelmäßig – statt dem persönlichen Einkommensteuersatz – einem gesonderten Steuertarif von 25 % unterworfen. Die Besteuerung wird durch Abzug „an der Quelle“ (z. B. durch Banken, Finanzdienstleister oder Kapitalgesellschaften) vorgenommen und hat Abgeltungswirkung.
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III. Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung und Teilnehmerkreis
Lohnsteuerpflichtig sind auch Zuwendungen, die der Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsveranstaltung trägt. Neben Speisen und Getränken gehören dazu z. B. auch Aufwendungen für künstlerische Darbietungen, Raummiete, Eintrittskarten oder Fahrtkosten.
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IV. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze.
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V. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verhinderte Selbstnutzung
Hinterlässt ein Erblasser die von ihm bis zu seinem Tod selbstgenutzte Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) dem überlebenden Ehepartner oder seinen Kindern, kann dieser Erwerb erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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VI. Umsatzsteuerpflicht bei Sportvereinen
Gemeinnützige Sportvereine sind weitgehend von der Steuerpflicht bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Bei der Umsatzsteuer wird jedoch zwischen Mitgliedsbeiträgen und anderen Einnahmen des Vereins (z. B. Startgelder bei Sportveranstaltungen) unterschieden.
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VII. Arbeitgeberzuschüsse zum 9-Euro-Ticket
Arbeitgeberzuschüsse für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind im Rahmen des § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und soweit sie nicht die Aufwendungen der Arbeitnehmer übersteigen. Das gilt auch für die sog. 9-Euro-Tickets.
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Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
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