INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten
II. Private Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
III. Umsatzsteuer: Wohnungsvermietung und Stromlieferung
IV. Unterhalt an Lebensgefährten bei BAföG-Bezug
V. Kurzfristige Beschäftigung: Verlängerung der Beschäftigungsdauer
VI. PKW-Nutzung: Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs
VII. Steuerberatungs- und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns (z. B. seit dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzupassen (d. h. zu verringern) ist.
Wie geht es weiter?
II. Private Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
Zur Förderung der Elektromobilität sind neben staatlichen Zuschüssen und Preisnachlässen der Hersteller auch steuerliche Vergünstigungen geschaffen worden.
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III. Umsatzsteuer: Wohnungsvermietung und Stromlieferung
Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG); die Lieferung von Strom ist dagegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Wie geht es weiter?
IV. Unterhalt an Lebensgefährten bei BAföG-Bezug
Unterhaltsleistungen können nach § 33a Abs. 1 EStG regelmäßig bis zu einem Höchstbetrag von (für 2021) 9.744 Euro als außergewöhnliche Belastungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn diese an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person geleistet werden
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V. Kurzfristige Beschäftigung: Verlängerung der Beschäftigungsdauer
Werden Mitarbeiter, wie z. B. Aushilfen oder Saisonkräfte, lediglich kurzfristig beschäftigt, unterliegt das Arbeitsentgelt dann nicht der Sozialversicherung, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
Wie geht es weiter?
VI. PKW-Nutzung: Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs
Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW auch zur privaten Nutzung überlassen, wird regelmäßig ein Nutzungswert dem lohnsteuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet
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VII. Steuerberatungs- und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Der Wert des erbschaftsteuerpflichtigen Nachlasses ist neben Schulden des Erblassers, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen auch um Erbfallkosten (z. B. Bestattung, Grabdenkmal, Grabpflege, Erbauseinandersetzung und Erstellung der Erbschaftsteuer-Erklärung) zu mindern.
Wie gehts es weiter?
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Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
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Redaktion
Susanne Grefkes, Schultze & Braun GmbH & Co.KG,
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