INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Berücksichtigung von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie
II. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen: Zuordnungsfrist
IV. Ordnungsmäßige Rechnungen – Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
V. Zweitwohnung bei Auswärtstätigkeit
VI. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2019
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanz behörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Berücksichtigung von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie
Schuldzinsen können grundsätzlich insoweit als Werbungskosten berücksichtigt werden, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Entsprechendes gilt, wenn ein Gebäude, das mit einem Darlehen finanziert wurde, nicht nur selbst genutzt wird, sondern teilweise auch der Erzielung von Einkünften (z. B. durch Vermietung) dient.
Wie geht es weiter?
II. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen: Zuordnungsfrist
Entsprechend der Zuordnung ist ein Vorsteuerabzug in voller Höhe, anteilig oder gar nicht möglich. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist allerdings, dass die unternehmerische Verwendung mindestens 10 % beträgt. Die Zuordnungsentscheidung wird regelmäßig durch Geltendmachung des Vorsteuerabzugs getroffen, sie soll „zeitnah“ erfolgen und dokumentiert werden.
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III. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: „Unverzügliche“ Selbstnutzung durch Erben bei umfangreichen Reparaturarbeiten
Die Vererbung einer vom Erblasser selbst genutzten Immobilie (Wohnung, Einfamilienhaus) an den überlebenden Ehepartner oder an Kinder steht steuerlich unter einem besonderen Schutz. Der Erwerb bleibt regelmäßig erbschaftsteuerfrei, wenn auch der Erbe das sog. Familienheim nach dem Tod des Erblassers für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt.
Wie geht es weiter?
IV. Ordnungsmäßige Rechnungen – Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt u. a. Angaben zu Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. zum Umfang und Art der sonstigen Leistung voraus. Für eine ausreichende Leistungsbeschreibung sind Art und Umfang so zu präzisieren, dass sie eine Identifizierung der Leistung ermöglichen und dadurch ggf. eine mehrfache Abrechnung ausschließen.
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V. Zweitwohnung bei Auswärtstätigkeit
Übernachtungskosten, die einem Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind, können im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das Finanzgericht Hamburg hat nun entschieden, dass dies auch für Kosten einer vom Lebensmittelpunkt entfernt liegenden Zweitwohnung gilt, die für Übernachtungen im Rahmen einer wechselnden Auswärtstätigkeit sowie als Büroarbeitsplatz genutzt wird.
Wie geht es weiter?
VI. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung 2019
Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber zwingend erforderlich oder empfehlenswert sein.
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