Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.


I. Sonderausgaben 2021

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus.

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II. Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % verfassungswidrig

Nach derzeitiger Rechtslage werden Nachzahlungen und Erstattungen im Zusammenhang mit Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbe- und Umsatzsteuerfestsetzungen verzinst.

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III. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten: Bauantrag bis zum 31.12.2021 erforderlich

Die 2019 eingeführte Regelung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus läuft demnächst wieder aus. Für die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG ist es erforderlich, dass der Bauantrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird.

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IV. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer Ferienwohnung mit Inventar

Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt ein dabei erzielter Gewinn im Rahmen der sonstigen Einkünfte als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer.

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V. Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen

Die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich als Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Dies gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich allerdings nur, soweit die Aufwendungen den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen.

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VI. Wohnungsbauprämie: Anhebung der Einkommensgrenzen ab 2021

Die Wohnungsbauprämie ist ein steuerfreier staatlicher Zuschuss zur Förderung des Erwerbs, des Baus oder der Renovierung einer Immobilie.

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VII. Privates Veräußerungsgeschäft bei Überlassung einer Wohnung an getrennt lebenden Ehegatten und gemeinsames Kind

Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb ist grundsätzlich als sog. privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Steuerfreiheit besteht allerdings dann, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

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VIII. Steuerliche Erleichterungen für Helfer in Impf- und Testzentren sowie in mobilen Impf-Teams

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben entschieden, dass für die Jahre 2020 und 2021 die nebenberufliche Tätigkeit von Personen, die im Impfbereich (Aufklärung und Impfung) bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren und in mobilen Impf-Teams mitwirken, nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt ist.

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IX. Corona-Hilfen: Verlängerung von Abgabefristen für Steuererklärungen auch für das Jahr 2020

Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise sind auch die grundsätzlichen Abgabefristen für die Erklärungen z. B. für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer für das Jahr 2020 verlängert worden.

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