INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Günstigere Besteuerung bei Altersrenten erforderlich
II. Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant
III. Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
IV. Sponsoring eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
VI. Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften zur Besteuerung wie Körperschaften
VII. Bestimmung der „ortsüblichen Marktmiete“ bei verbilligter Vermietung an Angehörige
VIII. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig?
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Günstigere Besteuerung bei Altersrenten erforderlich
Der Bundesfinanzhof hat zwei Klagen von Rentnern bezüglich einer Doppelbesteuerung ihrer Altersrenten abgewiese. In beiden Fällen lag keine Mehrfachbesteuerung vor.Das Gericht sah jedoch die Möglichkeit, dass bei künftigen Rentnerjahrgängen eine Doppelbesteuerung von Altersrenten eintreten kann.
Wie geht es weiter?
II. Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant
Für geplante Investitionen von beweglichen und (fast) ausschließlich betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern kann vorab ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden.
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III. Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Erhaltungsaufwendungen grundsätzlich im Jahr der Zahlung sofort abziehbar. Für größere Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen und nicht zum Betriebsvermögen gehören, besteht jedoch die Möglichkeit, diese auf 2 Jahre bis 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen.
Wie geht es weiter?
IV. Sponsoring eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
Für Aufwendungen zur Förderung des Sports oder der Kultur kommt ein steuerlicher Abzug als Spende im Rahmen der Sonderausgaben in Betracht. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Empfänger als gemeinnützig anerkannt ist und eine Spendenbescheinigung ausstellt.
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V. Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich z. B. auf Kinder übertragen, so sind die Buchwerte des Betriebsvermögens von dem unentgeltlichen Erwerber fortzuführen (§ 6 Abs. 3 EStG).
Wie geht es weiter?
VI. Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften zur Besteuerung wie Körperschaften
Ein Problem im deutschen Steuerrecht ist die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Während Gewinne einer Personengesellschaft – unabhängig davon, ob diese von den Gesellschaftern entnommen werden – einer Einkommensteuerbelastung von bis zu 45 % unterliegen können.
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VII. Bestimmung der „ortsüblichen Marktmiete“ bei verbilligter Vermietung an Angehörige
Die Vermietung einer Wohnung an Angehörige (z. B. an Kinder, Eltern oder Geschwister) ist nur dann steuerlich von Bedeutung, wenn der Mietvertrag so auch mit einem Fremden abgeschlossen würde und auch tatsächlich so vollzogen wird.
Wie gehts es weiter?
VIII. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig?
Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinnausschüttungen, sondern grundsätzlich auch Gewinne aus der Veräußerung des Kapitalvermögens selbst (z. B. Aktien, Wertpapiere oder GmbH-Anteile) der Besteuerung zu unterwerfen.
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Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
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Redaktion
Susanne Grefkes, Schultze & Braun GmbH & Co.KG,
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