Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.


I. Zuwendungen an von der Corona-Krise betroffene Personen

Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Corona-Krise hat die Finanzverwaltung weitere Maßnahmen beschlossen: Bei Geldspenden auf spezielle, für die Corona-Hilfe eingerichtete Sonderkonten von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von einem amtlich anerkannten inländischen Verband der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen reicht – unabhängig von der Höhe der Spende – ein Einzah­lungs- oder Überweisungsbeleg (z. B. Kontoauszug, PC-Ausdruck bei Onlinebanking) als Nachweis aus.

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II. Schuldzinsen bei teilweiser Veräußerung eines Gebäudes

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung eines teils vermieteten und teils selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes stehen, können nur insoweit als Werbungskosten bei den Ver­mietungseinkünften abgezogen werden, als sie auf den vermieteten Gebäudeteil entfallen..

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III. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen – Bescheinigung des Fachunternehmens

Für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten bzw. unentgeltlich zu Wohnzwecken z. B. an Angehörige überlassenen Gebäuden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden, kann über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.

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IV. Lohnsteuer-Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung (z. B. Sommerfest, Weihnachtsfeier) gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.

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V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale – Unfallkosten

Sämtliche gewöhnlichen und außergewöhnlichen Aufwendungen, die durch Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten entstehen, sind grundsätzlich mit der Entfernungs­pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abgegolten.

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VI. Weiterveräußerung von Veranstaltungstickets steuerpflichtig?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht mehr als 12 Monate, kann der Gewinn daraus als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

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VII. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze

Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze.

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VIII. Corona-Krise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen

Die Bundesregierung hat umfangreiche Konjunkturmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise be­schlossen, darunter u. a. auch folgende steuerliche Regelungen.

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