INHALT
Folgende Themen finden Sie in dieser Ausgabe:
I. Zuwendungen an von der Corona-Krise betroffene Personen
II. Schuldzinsen bei teilweiser Veräußerung eines Gebäudes
III. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen – Bescheinigung des Fachunternehmens
IV. Lohnsteuer-Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale – Unfallkosten
VI. Weiterveräußerung von Veranstaltungstickets steuerpflichtig?
VII. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
VIII. Corona-Krise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen
Fälligkeitstabelle

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
I. Zuwendungen an von der Corona-Krise betroffene Personen
Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Corona-Krise hat die Finanzverwaltung weitere Maßnahmen beschlossen: Bei Geldspenden auf spezielle, für die Corona-Hilfe eingerichtete Sonderkonten von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von einem amtlich anerkannten inländischen Verband der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen reicht – unabhängig von der Höhe der Spende – ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg (z. B. Kontoauszug, PC-Ausdruck bei Onlinebanking) als Nachweis aus.
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II. Schuldzinsen bei teilweiser Veräußerung eines Gebäudes
Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung eines teils vermieteten und teils selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes stehen, können nur insoweit als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden, als sie auf den vermieteten Gebäudeteil entfallen..
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III. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen – Bescheinigung des Fachunternehmens
Für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten bzw. unentgeltlich zu Wohnzwecken z. B. an Angehörige überlassenen Gebäuden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden, kann über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.
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IV. Lohnsteuer-Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung (z. B. Sommerfest, Weihnachtsfeier) gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
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V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale – Unfallkosten
Sämtliche gewöhnlichen und außergewöhnlichen Aufwendungen, die durch Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten entstehen, sind grundsätzlich mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abgegolten.
Wie geht es weiter?
VI. Weiterveräußerung von Veranstaltungstickets steuerpflichtig?
Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens nicht mehr als 12 Monate, kann der Gewinn daraus als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterliegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
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VII. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze.
Wie geht es weiter?
VIII. Corona-Krise: Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen
Die Bundesregierung hat umfangreiche Konjunkturmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen, darunter u. a. auch folgende steuerliche Regelungen.
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Herausgeber
Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Eisenbahnstr. 19-23, 77855 Achern
Tel: 07841 708-0
Fax: 07841 708-301
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Redaktion
Susanne Grefkes, Schultze & Braun GmbH & Co.KG,
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