Rechtsberatung
bei Streitigkeiten
Gefahren abwehren.
Rechte einfordern.
Wenn es hart auf hart kommt, ist es gut, einen starken Partner an seiner Seite zu haben. Denn wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten sind nicht nur komplex. Oft sind sie auch von existenzieller Bedeutung für die Betroffenen, da ihr Ausgang erhebliche Auswirkungen für das Unternehmen, aber auch für den Unternehmer selbst haben kann.
Schultze & Braun hilft Mandanten mit einer langjährigen prozessrechtlichen Erfahrung in allen wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen, um eigene Ansprüche effizient durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Ebenso vertreten wir Unternehmer und Geschäftsleiter bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen.
Interdisziplinäre Beratung
Wann ist eine integrierte Beratung, die nicht nur den Prozess betrachtet, besonders sinnvoll?
Insbesondere bei Gesellschafterauseinandersetzungen bedarf es neben der rechtlichen Beratung auch einer steuerlichen Begleitung. Schultze & Braun stimmt sich daher eng mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern unserer Mandanten ab oder zieht eigene hinzu.
Vertretung vor Gericht
Vor welchen Gerichten vertritt Schultze & Braun Mandanten?
Wir vertreten die Interessen von Unternehmern vor allen Gerichten im In- und Ausland und können hierfür auf ein weltweites Netzwerk von Kollegen zurückgreifen.
Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern
Kann Schultze & Braun auch bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern unterstützen?
Wenn Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern eskalieren, führt dies nicht selten zu Nachteilen für das Unternehmen, natürlich auch mit den entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten. In dieser Situation profitieren Mandanten von unserer Erfahrung in der Prozessführung und unserer Expertise im Gesellschaftsrecht.
Organhaftung
Welche Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände oder anderer Organe ergeben sich in der Unternehmenskrise?
Die Pflichten und die damit verbundenen Haftungsrisiken eines Gesellschaftsorgans, insbesondere in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens, sind nicht zu unterschätzen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Schultze & Braun verteidigt Mandanten, um ihre persönliche Inanspruchnahme als Organ zu vermeiden oder entsprechende Haftungsansprüche abzuwehren. Im umgekehrten Fall setzen wir auch Forderungen durch.
Insolvenzanfechtung
Kann eine Insolvenz auch für den Gläubiger teuer werden?
Ob als Lieferant, Kunde, Vermieter, Gesellschafter oder Kreditgeber eines insolventen Unternehmens: Durch Anfechtungen des Insolvenzverwalters können auch dem Gläubiger erhebliche Nachteile entstehen. Schultze & Braun berät aufgrund seiner insolvenzrechtlichen Expertise gleichermaßen Unternehmen wie Unternehmer, die sich Anfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen oder solche vermeiden wollen. Darüber hinaus unterstützen wir auch Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
Post Merger Streitigkeiten
Inwiefern kann es auch nach Vertragsabschluss bei einer Transaktion zu Streitigkeiten kommen?
Mit dem Abschluss des Vertrages zum Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens ist die Übertragung zumeist noch nicht abgeschlossen. Schultze & Braun berät und vertritt Unternehmer – außergerichtlich sowie vor ordentlichen oder Schiedsgerichten – auch im Nachgang einer Transaktion, etwa bei Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Garantieverletzungen oder Kaufpreisanpassungen. Dabei profitieren unsere Mandanten von doppelter Kompetenz: Sowohl von unseren Erfahrungen beim Führen von Rechtsstreitigkeiten als auch von unseren umfassenden Kenntnissen bei der Gestaltung und Beratung im Rahmen von Transaktionen.
Aktuelle Themen
Ihre Ansprechpartner im Bereich Rechtsberatung – Streitigkeiten

Olaf Diederich
0421 43301-16