Der Abstimmungs- und Erörterungstermin über einen Insolvenzplan entscheidet über die Zukunft eines Unternehmens und sollte daher gut vorbereitet sein. Gläubiger mit bestrittenen Forderungen können bei Einigung oder Gerichtsentscheidung an der Abstimmung teilnehmen. In der Praxis wird vor einer solchen Stimmrechtsfestsetzung häufig eine Probeabstimmung vorgenommen, um zu ermitteln, ob eine solche Festsetzung überhaupt für das Abstimmungsergebnis relevant ist. Ergibt die Probeabstimmung die Relevanz, so hat nach der Festsetzung eine endgültige Abstimmung zu erfolgen. Eine Berücksichtigung auf Basis der Probeabstimmung stellt einen Verfahrensfehler dar.
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