Mit der Verordnung Nr. 2021-1193 vom 15. September 2021 setzt der französische Gesetzgeber die Vorgaben der sogenannten Restrukturierungsrichtlinie um und führt die sauvegarde accélérée in reformierter Fassung als präventiven Restrukturierungsrahmen ein. Nach Veröffentlichung des Anwendungserlasses Nr. 2021-1218 am 23. September 2021 ist die Reform am 1. Oktober in Kraft getreten. Frankreich verfügt somit über das erste europaweit anzuerkennende Präventivverfahren auf Grundlage der Richtlinie.
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